Bund und Länder haben den Lockdown weiter verlängert – folgende Beschlüsse gelten nun:
- Der Lockdown wird bis zum 07. März verlängert – die nächste Bund-Länder-Konferenz soll am 03. März stattfinden.
- Wann und wie Schulen und Kitas geöffnet werden kann jedes Land für sich selbst entscheiden. Bayern hat angekündigt hier vorsichtig zu agieren.
- Friseure dürfen ab dem 01. März öffnen. Zur Begründung hieß es, dass Friseure zur essenziellen Körperhygiene gehören.
- Weitere Öffnungen (Museen, Gastronomie etc.) soll es im März erst bei einer stabilen Inzidenz von unter 35 geben (stabil bedeutet, dass der Wert drei bis fünf Tage unter 35 liegt)
- Kontaktbeschränkungen werden wie bisher beibehalten (Haushalt plus eine weitere Person)
- Medizinische Maskenpflicht (OP- und FFP2-Masken) im öffentlichen Nahverkehr und Einzelhandel (in Bayern nur FFP2-Masken erlaubt)
- Home-Office soll es weiterhin dort geben, wo es möglich ist
Den genauen Wortlaut der Beschlüsse findet Ihr hier.