Bund und Länder sind gestern erneut zusammengekommen und haben bis spät Abends diskutiert. Folgende Beschlüsse kamen dabei raus:
- der aktuelle Lockdown wird mit all seinen Maßnahmen bis zum 14. Februar 2021 verlängert.
- Die aktuellen Kontaktbeschränkungen gelten damit weiter. Wir dürfen uns also weiter mit den Angehörigen des eigenen Hausstands, sowie einer weiteren Person treffen. Die Kontakte sollen aber möglichst konstant bleiben.
- Es gilt eine verschärfte Maskenpflicht im ÖPNV und Einzelhandel – dort müssen nun OP- oder FFP2-Masken getragen werden. (In Bayern gilt weiter die FFP2-Maskenpflicht)
- Arbeitgeber sind verpflichtet den Beschäftigten, da wo es möglich ist, Home-Office zu ermöglichen. Die Regierung bittet die Beschäftigten die Angebote dann auch zu nutzen. Die Maßnahme gilt bis zum 15. März 2021.
- Schulen und Kitas bleiben weiterhin bis zum 14. Februar geschlossen. Danach soll es mit Distanzunterricht und Notbetreuung weitergehen.
- In Alten- und Pflegeheimen sollen die Pflegekräfte eine FFP2-Maske beim Kontakt mit den Bewohnern tragen.
- Gottesdienste sind nur mit der Wahrung des Mindestabstands von 1,5 Metern erlaubt. Auch am Platz muss eine medizinische Maske getragen werden, Singen bleibt verboten.